Unter dem Titel «Aufbruch 2025+» gestalten Kirchgemeinderat, Mitarbeitende und Mitglieder gemeinsam die Zukunft der reformierten Kirchgemeinde Wasseramt. Nach einem ersten Konsultationsanlass im Mai und der Einweihung der Vision im September fand am 6. November der dritte öffentliche Anlass zum Thema statt. Der Grundtenor des Abends: Die Strukturen sollen verschlankt und die Zusammenarbeit verbessert werden. Damit kann weiterhin ein aktives Kirchenleben in den Gemeinden des Wasseramts stattfinden, bei gleichzeitiger Stabilisierung der Finanzen.
«Die Kirche lebt, wenn sich Menschen in ihrem Potential entfalten können. Die Kirche bietet viele Möglichkeiten dazu, die Sinnhaftigkeit des Lebens aufzudecken. All dies waren auch die Ziele von Christus.” Mit diesen Worten setzte Pfarrer Samuel Stucki den Rahmen für den zweiten öffentlichen Anlass, zu dem die Reformierte Kirchgemeinde Wasseramt am 6. November in die Kirche Derendingen einlud. Wie Präsident ad interim Thomas Kopp ausführte, steht seine Kirchgemeinde vor grossen Herausforderungen. Sie erlebt wie viele andere einen stetigen Rückgang der Mitgliederzahlen und der Nachfrage nach kirchlichen Angeboten. Deshalb sucht die Kirchgemeinde nach neuen Wegen und geeigneten organisatorischen Strukturen, um auch mit weniger Mitteln ihren Auftrag zu erfüllen und ein aktives kirchliches Leben in den Gemeinden des Wasseramts zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund hat der Kirchgemeinderat unter dem Titel «Aufbruch 2025+» einen Prozess angestossen, mit dem er die Zukunft der Kirchgemeinde aktiv und unter Einbezug aller Beteiligten gestalten will. Dafür sind mehrere Arbeitsgruppen aus Mitarbeitenden und Behördenmitgliedern in unterschiedlichen Themen wie «Angebot», «Gremien», «Freiwillige», «Kommunikation» oder «Finanzen» tätig. Ferner wird immer wieder der Kontakt zu Expertinnen und Experten in- und ausserhalb der Kirchgemeinde gesucht. In einem ersten Konsultationsanlass im Mai wurde den Mitgliedern ein erster Zwischenstand präsentiert, bei dem vier mögliche Organisationsmodelle der Kirchgemeinde diskutiert wurden. Diese könnten die heutige, etwas schwerfällig gewordene Struktur mit fünf Pfarrkreisen ablösen. Ausserdem hat sich die Kirchgemeinde in der Zwischenzeit eine Vision gegeben, die im September im Rahmen eines Gottesdienstes eingeweiht wurde.
Unter der kundigen Moderation von Claudia Merz berichteten am zweiten Konsultationsabend die Arbeitsgruppen von ihren Erkenntnissen, wie sie sich die Zukunft der Kirchgemeinde vorstellen. In einer Frage- und Antwortrunde erhielten die Mit-glieder der Kirchgemeinde die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Im Lauf des Abends wurde deutlich, dass die Kirchgemeinde bereits begonnen hat, die Zusammenarbeit zu stärken. So ist die Jugendarbeit übergreifend organisiert und ihre Aktivitäten finden an wechselnden Standorten statt. Die Kinderwochen und die Kinderweihnacht werden unter den drei Pfarrkreisen Luterbach-Deitingen, Zuchwil und Derendingen koordiniert. Und nächstes Jahr soll der Pfingstgottesdienst für die ganze Kirchgemeinde gemeinsam gefeiert werden. Dadurch kann der Aufwand für die Organisation verringert und gleichzeitig ein attraktives Angebot aufrechterhalten werden.
Auch auf der Ebene der Behörden wird Potenzial ausgemacht. So soll auf die nächste Legislatur die bisherige Zweiervertretung der Pfarrkreise im Kirchgemeinderat zugunsten einer stärker kompetenzorientierten Besetzung aufgegeben werden. Gleichzeitig soll der Rat von 10 auf 7 Mitglieder verkleinert und ein Ressortsystem eingeführt werden. Dadurch soll die Behördentätigkeit attraktiver und die Gewinnung von Ratsmitgliedern erfolgreicher werden. Diese Änderung verlangt nach einer Anpassung der Kirchgemeindeordnung bezüglich der Anzahl Ratsmitglieder und der Gestaltung der Wahlkreise. Zugleich soll das Anstellungsverhältnis der Pfarrpersonen nach Privatrecht ausgestaltet werden, damit die Kirchgemeinde mehr Spielraum bei der Personalplanung erhält.
Der Kirchgemeinderat wird vor diesem Hintergrund eine Teilrevision der Kirchgemeindeordnung erarbeiten. Es ist vorgesehen, dazu Anfang 2025 eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einzuberufen. Stimmen die Gemeindemitglieder dem Antrag zu, kann die Neuwahl des Kirchgemeinderats im Sommer 2025 bereits nach dem neuen Modus durchgeführt werden. Der Entscheid zur Anpassung der Strukturen im Sinn der beiden favorisierten Organisationsmodelle «Teilfusion» und «Gesamtfusion» wird auf die übernächste Legislatur angesetzt. Bis dahin soll die Praxis der Zusammenarbeit in der Kirchgemeinde so selbstverständlich geworden sein, dass sich der Strukturentscheid als folgerichtig ergibt.
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