Corona-Virus Status Update 07. April 2021
Der Bundesrat hat am 19. März 2021 weitgehend auf Lockerungen verzichtet.
- Weiterhin bleiben aber Gottesdienste bis zu 50 Personen und Beerdigungen «im Familien- und engen Freundeskreis» möglich.
- Verschärfte Personenobergrenzen: Spontane Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (z.B. in Kirchen) dürfen nicht mehr als fünfzehn Personen umfassen.
- Es wird aber weiterhin empfohlen, die Absprache mit den örtlichen Schulen zu suchen. Restriktiver ist die Handhabung bei (übrigen) Aktivitäten der offenen Kinder- und Jugendarbeit: Die Organisation von Lagern wird durch die Vorgabe beeinträchtigt, dass eine Abgabe von Speisen und Getränken untersagt ist.
Wir, der Kirchgemeinderat, das Pfarrteam, die Mitarbeitenden Katechetik, die Jugendarbeiterin, Musiker*innen, Sigrist*innen der Kirchgemeinde Wasseramt, freuen uns Sie bald wieder in einer unserer Kirchen begrüssen zu dürfen!
Martin Joss
Kirchgemeindepräsident