Kirchgemeindeversammlung
Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet zwei Mal jährlich statt.
Auszug aus der Kirchgemeindeordnung
§ 15 - Zusammensetzung
- Die Kirchgemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten
§ 17 - Einberufung
- Die Stimmberechtigten sind mindestens 7 Tage im Voraus zur Kirchgemeindeversammlung einzuladen.
- Ort, Datum, Zeit und Traktanden sind bei der Einberufung anzugeben.
- Die Einladung ist im Publikationsorgan der Kirchgemeinde zu veröffentlichen.
- Die Unterlagen sind während der Einladungsfrist aufzulegen
§ 21 - Beschlüsse und Protokoll
- Die Kirchgemeindeversammlung fällt ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr.