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Kirchgemeindeversammlung

Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet zwei Mal jährlich statt.
Auszug aus der Kirchgemeindeordnung
§ 15 - Zusammensetzung
  1. Die Kirchgemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten

§ 17 - Einberufung
  1. Die Stimmberechtigten sind mindestens 7 Tage im Voraus zur Kirchgemeindeversammlung einzuladen.
  2. Ort, Datum, Zeit und Traktanden sind bei der Einberufung anzugeben.
  3. Die Einladung ist im Publikationsorgan der Kirchgemeinde zu veröffentlichen.
  4. Die Unterlagen sind während der Einladungsfrist aufzulegen

§ 21 - Beschlüsse und Protokoll
  1. Die Kirchgemeindeversammlung fällt ihre Beschlüsse mit einfachem Mehr.
Bereitgestellt: 07.09.2023    Besuche: 36 Monat 
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