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Kircheneintritt

Seien Sie herzlich willkommen! Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirche gehören wollen. Die Mitgliedschaft bedeutet Zugehörigkeit zur reformierten Kirchgemeinde Wasseramt und zur reformierten Landeskirche. Als Mitglied tragen Sie solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen an Ihrem Ort und in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft leisten kann.
An wen kann ich mich wenden?
  • Unserer Pfarrpersonen vereinbaren gerne ein unverbindliches Gespräch mit Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit dem jeweiligen Pfarramt Ihres Wohnorts auf.
  • Falls Sie kein Gespräch möchten, können Sie das Eintrittsgesuch ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben ans Pfarramt Ihrer Wohngemeinde senden.

Informationen zum Kircheneintritt
  • Der Kircheintritt ist kostenlos.
  • Als Kirchenmitglied erhalten Sie in Ihrer Kirchgemeinde kostenlose Dienstleistungen wie Taufe, Religionsunterricht, Konfirmation, Trauung und Trauerfeier. Sie haben Anrecht auf Seelsorge, Teilnahme an Angeboten oder Mitarbeit an Projekten.
  • Sie können Taufzeuge eines Täuflings sein – von zwei Taufzeugen sollte in der Regel wenigstens eine Person reformiert sein.
  • Mit den Kirchensteuern finanzieren Sie kirchliche Dienstleistungen und Projekte in unserer Kirchgemeinde, kantonal, in der Schweiz oder weltweit. Davon profitieren Kirchenmitglieder, aber auch die ganze Gesellschaft. Das in die Kirchen investierte Geld ist produktiv: Einem Steuerfranken entsprechen Leistungen im Wert von drei Franken. Denn oft arbeiten Freiwillige mit!

Dokumente
Bereitgestellt: 01.06.2023    Besuche: 40 Monat 
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