Wie reiche ich den Kirchenaustritt ein?
• Eine schriftliche Mitteilung, dass der Kirchenaustritt gewünscht wird, reicht (ein kostenpflichtiges Formular ist nicht nötig).
• Damit Ihr Austrittsgesuch rechtswirksam wird, benötigen wir zwingend Ihre Originalunterschrift.
• Austritt per Post senden (Einschreiben ist nicht nötig).
• Austritt per Mail wird nicht akzeptiert.
• Ihr Gesuch sollte folgende Informationen beinhalten:
- Datum Ihres Gesuches
- Wohnanschrift
- Sämtliche Vornamen, Namen, Geburtsdatum und Heimatort aller Personen, für die der Austritt beantragt wird.
- Originalunterschrift (bei Kindern von beiden Elternteilen)
- Falls ein bestimmtes Austrittsdatum (nicht möglich für Termine in der Vergangenheit) gewünscht wird, bitten wir Sie dieses zu vermerken.
Was passiert nach dem Einreichen des Kirchenaustritts?
Ihr Kirchenaustritt wird jeweils an der darauffolgenden Kirchgemeinderatssitzung zur Kenntnis
genommen. Diese findet jeweils gegen Ende des Monats statt (Sitzungsdaten können Sie in unserem Veranstaltungskalender überprüfen).
Anschliessend erhalten Sie ein amtliches Dokument als Bestätigung, welches Sie in Ihrer Dokumentation aufbewahren sollten.
Falls kein bestimmtes Austrittsdatum gewünscht wird, gilt als Austrittsdatum das Datum des Poststempels.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ref. Kirchgemeinde Wasseramt
Sekretariat Verwaltung
Hauptstrasse 52, 4552 Derendingen
Telefon 032 682 14 61
verwaltung@ref-wasseramt.ch